Recherchegrundlagen

Logische Verknüpfung

Von zentraler Bedeutung bei der Recherche innerhalb der juris Datenbanken sind die logischen Verknüpfungen. Die Sucheingaben innerhalb eines Suchfeldes müssen durch die Verwendung der drei logischen Operatoren UND, ODER bzw. NICHT zueinander in einen logischen Zusammenhang gesetzt werden.

Es gibt eindeutige Kriterien für eine Suche wie z.B. eine Fundstelle. In der Regel wird man aber mehr als ein Kriterium heranziehen müssen, z.B. einen Paragrafen und ein oder mehrere Schlagworte, um zu einem befriedigenden Suchergebnis zu kommen. Diese Suchkriterien werden in der Regel kumulativ eingesetzt, es kann aber auch vorkommen, dass man bei einem Begriff nicht ganz sicher ist und daher einen zweiten Begriff alternativ eingeben möchte. Schließlich kann es auch vorkommen, dass man bestimmte Bereiche ganz ausschließen möchte.

Wird anstelle eines Operators lediglich ein Leerzeichen zwischen einzelne Suchbegriffe gesetzt, so werden alle Dokumente gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen; die Standardverknüpfung ist demnach die "UND-Verknüpfung".

Die "UND-Verknüpfung"

Die standardmäßige UND-Verknüpfung bewirkt, dass sich als Treffer nur solche Dokumente qualifizieren, die bei der gleichzeitigen Verwendung mehrerer Sucheingaben sowohl auf die eine als auch auf die andere Sucheingabe zutreffen (Schnittmenge).

Abbildung: UND-Verknüpfung

Hinweis: Die Verwendung der "UND-Verknüpfung", also die Ausgabe einer Schnittmenge der Sucheingaben, ist die in den meisten Recherchen sinnvollste logische Beziehung, da Sie dies bei der Verwendung sinntragender Begriffe zu einer zweckmäßigen Selektion von Dokumenten führt.

Die "ODER-Verknüpfung"

Auf zwei mit "ODER" verknüpfte Suchanfragen erhalten Sie als Treffer solche Dokumente, die den einen oder den anderen (oder beide) Begriff(e) enthalten.

Abbildung: Oder -Verknüpfung

Beispiel:*

  • "diplomat oder konsul"

Die "NICHT-Verknüpfung"

Bei dieser Verknüpfungsart schließen Sie alle Dokumente aus, die sich aufgrund einer anderen Suchanfrage qualifiziert haben (Ausschlussmenge).

Abbildung: NICHT-Verknüpfung

Hinweis: Bei der Verwendung der "NICHT-Verknüpfung" in den Suchfeldern "Text" und, sofern vorhanden, "Kurztext" ist insbesondere in gerichtlichen Entscheidungen zu beachten, dass Begriffe häufig zur negativen Abgrenzung verwendet werden, also u.U. in einer Entscheidung vorkommen, obwohl der Begriff (positiv) für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Durch die Verwendung der "NICHT-Verknüpfung" besteht daher die Gefahr, dass für Sie wesentliche Entscheidungen verloren gehen.

Alle Verknüpfungen können sowohl in der Schnellsuche als auch in den erweiterten bzw. Spezialsuchmasken verwendet werden.

Die "NICHT-Verknüpfung" kann dabei auch ohne einen vorangegangenen Begriff/ein vorangegangenes Kriterium verwendet werden.

Beispiel:*

  • "nicht bierstv" gibt als Ergebnis die Gesetze/Verordnungen mit Ausnahme der Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes aus.

In der Schnellsuche kann die "NICHT-Verknüpfung" auch über verschiedene Kriterien hinweg gebraucht werden, wie im obigen Beispiel.

Es werden im vorangegangenen Beispiel alle Dokumente zum Thema außerordentliche Kündigung gefunden; die Normen des Kündigungsschutzgesetzes werden dabei nicht berücksichtigt.

Hinweis: Eine Klammersetzung zur Verschachtelung der logischen Verknüpfungen ist nicht zulässig.

Möchten Sie bspw. mehrere Suchbegriffe oder Kriterien ausschließen, verwenden Sie vor jedem einzelnen den "NICHT-Operator", wie im obigen Beispiel.

* Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Begriffe nur beispielhaft ist.

Textsuche

Die Suche mit Textbegriffen unterliegt - anders als in im Internet verfügbaren Suchmaschinen - bei einer Datenbankrecherche aufgrund der speziellen Aufbereitung der Daten gewissen Grundsätzen.

Auch bei der Recherche können Sie groß oder klein schreiben oder Groß- und Kleinschreibung mischen. Ansonsten müssen die Regeln der Orthographie beachtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Rechtschreibung nach den neuen oder alten Regeln verwenden.

Wörter sollten in Ihrer grammatikalischen Grundform eingegeben werden, also nicht "Häuser" sondern "Haus".

Jede Eintragung kann solange korrigiert werden, bis die Suche abgesendet wird.

Bei der Recherche mit Textbegriffen sollten Sie nur sinntragende und problembeschreibende Begriffe verwenden, da durch die Verwendung "allgemeiner" Begriffe (z.B. von Adjektiven) eine zweckmäßige Selektion nicht möglich ist.

Innerhalb eines Feldes können mehrere Einträge erfolgen. Diese müssen dann in einen logischen Zusammenhang gesetzt werden.

Für die Suche im Feld Text werden die Wörter durch eine Wortstammzerlegung grundsätzlich in besonderer Weise aufbereitet. Das heißt, jedes aus mehreren sinntragenden Einzelelementen zusammengesetzte Wort wird bei der Aufbereitung für die Datenbank in seine sinntragenden Bestandteile zerlegt und über jeden Bestandteil recherchierbar gemacht.

Beispiele für die Wortzerlegung:

  • "Umweltverschmutzung" in "Umwelt" und "Verschmutzung"

  • "Reihenhaussiedlung" in "Haus" und "Siedlung"; nicht "Reihe", da im Zusammenhang nicht sinnvoll.

Bei der Recherche empfiehlt sich daher grundsätzlich, zusammengesetzte Begriffe in ihre jeweiligen Komponenten zu zerlegen. Dies hat den Vorteil, dass Sie auf diese Weise jede erdenkliche Schreibweise eines Ausdrucks, sei es durch die Verwendung des zusammengesetzten Begriffs einerseits oder die Verwendung einzelner Bestandteile eines zusammengesetzten Begriffs im Dokument andererseits, mit Ihrer Eingabe abdecken.

Hinweise:

  • Eine Wortzerlegung ist dann nicht erforderlich, wenn es Ihnen bei Ihrer Recherche auf einen zusammengesetzten Begriff gerade in dieser Schreibweise ankommt. In diesem Fall empfiehlt sich eine Phrasensuche, indem Sie den Begriff in "" setzen.

  • Eine Wortzerlegung ist auch dann nicht erforderlich, wenn der zusammengesetzte Begriff üblicherweise nicht durch die Verwendung seiner Komponenten ausgedrückt wird (z.B. "Einkommensteuer" statt "Einkommen" und "Steuer").

Die Suche in der grammatikalischen Grundform empfiehlt sich grundsätzlich auch bei Verben. Durch die Eingabe des Infinitivs werden auch gebeugte Formen des Verbs in Dokumenten gefunden.

Grundsätzlich brauchen Sie sich über bedeutungsgleiche Begriffe keine Gedanken zu machen. juris pflegt hierzu eine umfangreiche Synonymliste, so dass bspw. durch die Suche mit "handy" auch Dokumente gefunden werden, in denen ausschließlich der bedeutungsgleiche Begriff "mobiltelefon" vorkommt.

Ist Ihnen die genaue Schreibweise eines Begriffs nicht bekannt, können Sie unbekannte Teile auch trunkieren.

Ein "*" ersetzt dabei eine beliebige Anzahl von Zeichen, während ein "?" genau ein beliebiges Zeichen ersetzt.

"mis?el" findet sowohl "mistel" als auch "mispel".

"auto*" findet bspw. "auto", "automobil", "autobus" aber auch "automation".

Bedenken Sie bitte, dass bei einer trunkierten Suche weder die Wortstamm- noch die Synonymsuche berücksichtigt werden.